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Gemeinschaftsbaumaßnahme zur Beseitigung der Hochwasserschäden

Ab dem 25.05.2020 setzen die Abwasserbeseitigung und die Stadtwerke Weißenfels eine Gemeinschaftsbaumaßnahme im Zuge zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 in der Beuditz-Straße zwischen Harnischstraße und Hermannsgarten, der Ladegaststraße, der Kleine- und Großen Deichstraße zwischen Walther- und Leopold-Kell-Straße um. Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten und einer Bauzeit vom 25.05. – 30.11.2020 umgesetzt. Durch die Abwasserbeseitigung werden bestehende Mischwasserkanäle einschl. Hausanschlüsse in Teilabschnitten ausgewechselt bzw. im Sanierungsverfahren erneuert. Die Stadtwerke erneuern im Zusammenhang die Trinkwasser- und Gasleitung einschl. Hausanschlüsse im Bereich der Beuditz- und Großen Deichstraße. Ab den 25.05.2020 wird für den 1. Bauabschnitt die Beuditzstraße zwischen Harnisch- und Großer Deichstraße einschl. Ladegaststraße gesperrt. [mehr]

Entsorgungsgebiet der Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR

Das Entsorgungsgebiet teilt sich in 2 Bereiche auf.Zum einen die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung und zum anderen die reine Niederschlagswasserentsorgung. In den folgenden Ortschaften werden Schmutz- sowie Niederschlagswasser durch die Abw Wsf-AöR entsorgt: Stadt WeißenfelsOT BäumchenOT BorauOT BurgwerbenOT LangendorfOT ReichardtswerbenOT Tagewerben In diesen Orten erfolgt die reine Niederschlagswasserentsorgung: OT GroßkorbethaOT KleinkorbethaOT Kraßlau, LeinaOT KriechauOT SchkortlebenOT Wengelsdorf [mehr]

Gemeinsames Hochwasserschutzkonzept

Gemeinsames Hochwasserschutzkonzept

Die Stadt Weißenfels hat gemeinsam mit dem Freizeitbetrieb und der Abwasserbeseitigung Weißenfels ein HWSK für die Altstadt erstellt.

Die Stadt Weißenfels ist damit die erste Kommune im Sachsen-Anhalt, welche über eine Hochwasserschutzkonzeption verfügt.

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Meldung - Stand der Gartenwasserzähler

Hinweis Anträge auf Rückerstattung :Gemäß § 7 , I. Schmutzwassergebühren, Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen von Kosten für die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR (Schmutz-, Niederschlagswassergebühren- und Kostenerstattungssatzung) werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt. Die Absetzung für den abgelaufenen Erhebungszeitraum ist unmittelbar nach  dem Ablauf des Erhebungszeitraumes bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich bei der AöR zu beantragen. Den Antrag auf Rückerstattung von Wassermengen finden Sie in unserem Kundenportal unter Formulare. [mehr]
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