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Informationsschreiben zur Erhebung von Säumniszuschlägen

Für was werden die Säumniszuschläge erhoben?

Diese Säumniszuschläge beziehen sich auf die Bescheide zum Herstellungskostenbeitrag ab dem Jahr 2015. Kunden, die einen Bescheid über Säumniszuschläge erhalten, haben den im Bescheid ausgewiesenen Beitrag nicht fristgerecht, nur zu einem Teil oder bisher überhaupt nicht beglichen.

Müssen die Säumniszuschläge erhoben werden?

Die Abwasserbeseitigung Weißenfels ist als Anstalt öffentlichen Rechts gemäß Kommunalabgabengesetz und Abgabenordnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 5b, Abs. 2 KAG-LSA i.V. m. § 240 AO) dazu verpflichtet, Säumniszuschläge für nicht fristgerecht geleistete Zahlungen zu erheben.

Warum werden die Säumniszuschläge erst jetzt erhoben?

Aufgrund einer Normkontrollklage gegen unsere Beitragssatzung, die sich über mehrere Jahre hinzog und der daraus resultierenden Folgen der Klage, konnte die Bearbeitung nicht im normalen Verfahrensweg durchgeführt werden. Der Klage wurde stattgegeben, unsere Beschwerde dagegen abgewiesen. Leider konnten wir und unsere rechtsanwaltliche Vertretung nicht erkennen, in welche Richtung das Urteil ausfällt.
Erst nach Inkrafttreten der neuen Beitragssatzung am 04.07.2020 konnte die Bearbeitung der laufenden Verfahren weiter fortgeführt werden.
Für die Erhebung von Säumniszuschlägen hat der Gesetzgeber eine 5-Jahresfrist (Zahlungsverjährung) ab dem Jahr des Bescheiderlasses vorgesehen (§ 228 Satz 1 AO).

Wie werden die Säumniszuschläge berechnet?

Auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 5b, Abs. 2 KAG-LSA i.V. m. § 240 AO ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der abgerundeten rückständigen Abgabenschuld zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetz. Er wird von dem auf volle 50 EUR nach unten abgerundeten verspätet geleisteten Abgabenbetrag erhoben. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstages und endet am Tag vor Eingang der Zahlung.

Was bedeuten die verschiedenen Zeiträume auf dem Bescheid?

Die verschiedenen Zeiträume zeigen auf, von wann bis wann welcher Betrag des Beitrages noch nicht beglichen war und welcher Säumniszuschlag hierfür zu zahlen ist.
Müssen die Säumniszuschläge auch gezahlt werden, wenn Widerspruch gegen den ursprünglichen Beitragsbescheid erhoben wurde?
Ja. Der Säumniszuschlag bezieht sich auf den Verzug der fälligen Zahlung aus dem Beitragsbescheid. Die Erhebung eines Widerspruches hat diesbezüglich keine aufschiebende Wirkung und die Bearbeitung des Widerspruchs steht nicht im Zusammenhang mit der Zahlungsverpflichtung.

Müssen Säumniszuschläge gezahlt werden, obwohl man bisher keine Mahnung erhalten hat?

Ja. Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist von einer Mahnung unabhängig. Die Abwasserbeseitigung Weißenfels ist gemäß § 259 AO nicht dazu verpflichtet, Mahnungen zu erstellen.

Kann der Säumniszuschlag gestundet oder (zum Teil) erlassen werden?

Ja, eine Stundung des zu zahlenden Säumniszuschlages ist auf Antrag möglich. Dieser ist schriftlich zu stellen und wird durch uns geprüft.
Ein Antrag auf (Teil-)Erlass ist ebenfalls schriftlich zu stellen und wird durch uns geprüft. Allerdings kommt ein (Teil-)Erlass der Säumniszuschläge nur in Betracht, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen.
Schwerwiegende Gründe für einen (Teil-)Erlass sind:

  1. Persönliche Gründe
    > z. B. plötzliche schwere Erkrankung des Zahlungspflichtigen, wenn er dadurch an der Zahlung verhindert ist
  2. Sachliche Gründe
    > z.B. Unmöglichkeit der rechtzeitigen Zahlung wegen Überschuldung
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zur Erhebung von Säumniszuschlägen
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© Daniel Pohle

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