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Die Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR informiert

Bauvorhaben in Weißenfels West

Die Bauarbeiten in der Straße „Am Storchennest“ (ab Haus-Nr. 33 bis Nr. 8) und weiter im „Paul-Lincke-Weg“ (ab Haus-Nr. 37 bis Nr. 17) werden wie geplant im Mai 2023 abgeschlossen.

 

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Baumaßnahmen 2023

  1. Leipziger Straße(von Töpferdamm bisKlemmberg), 1. BA, Erneuerung Mischwasserkanal
  2. Am Storchennest, Neubau Schmutzwasserkanal, Erneuerung Regenwasserkanal
  3. GG "Hinterm Hügel, Erschließung NSW; 2. BA
  4. RÜB 5 - Erweiterung einschl. Hochwasserpumpwerk
  5. An der Stadthalle, Misch- und Regenwasserkanal
  6. Zeitzer Straße (hinter der Schlossgasse), 3. BA, Sanierung Mischwasserkanal
  7. Promenade, Leipziger Straße, Errichtung Schwallspülanlage
  8. Kläranlage Weißenfels, Energieoptimierung Stufe 2 (Warmwasserspeicher, Photovoltaik)
  9. Kläranlage Weißenfels, Optimierung ÜSS-Eindickung
  10. Kläranlage Weißenfels, Sanierung Rechenhaus
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Die Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR informiert

„Gemeinschaftsmaßnahme Zulaufkanal DN 1500 zum RÜB 4, Große Deichstraße“

Im Zuge der Errichtung des Zulaufkanals DN 1500 zum RÜB 4 im Bereich der Großen Deichstraße zwischen Zimmerstraße und Leopold-Kell-Straße wird ab den 20.06.2022 wegen der Errichtung eines Verbindungsbauwerkes und den dafür notwendigen Umverlegearbeiten einer Gasleitung sowie Errichtung einer großräumigen Wasserhaltung der im Kreuzungsbereich aufeinandertreffenden Mischwassersammler der Knoten Große Deichstraße / Leopold-Kell-Straße voll gesperrt. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis 25.11.2022.

Die Umleitung in Richtung Weißenfels West erfolgt von der Leopold-Kell-Straße über die Schulstraße und Beuditzstraße. Die Zufahrt zur Stadthalle erfolgt von der Beuditzstraße über die Harnischstraße. Die Zufahrt zum Schulgelände der Beuditzschule in der Großen Deichstraße wird von der Beuditzstraße aus durch die Baufirma sichergestellt.

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Informationsschreiben zur Erhebung von Säumniszuschlägen

Für was werden die Säumniszuschläge erhoben?  Müssen die Säumniszuschläge erhoben werden?  Warum werden die Säumniszuschläge erst jetzt erhoben?  Wie werden die Säumniszuschläge berechnet?  Was bedeuten die verschiedenen Zeiträume auf dem Bescheid?  Kann der Säumniszuschlag gestundet oder (zum Teil) erlassen werden?

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Hinweis zur zeitraumbezogenen Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Die Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts ist ein kommunales Unternehmen zur Erfüllung der Aufgabe der Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet. Entsprechend der aktuellen Rechtslage gilt der Bereich Abwasserentsorgung steuerlich als „hoheitlich“ und unterliegt damit insbesondere nicht der Umsatzbesteuerung. Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat mit der Entscheidung der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die Gebühren- und Beitragszahler von der Zahlung der Mehrwertsteuer für die Abwasserentsorgung befreit. Die durch die Bundesregierung beschlossene zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 betrifft damit nicht die Gebühren- und Beitragszahler für den Bereich der Abwasserbeseitigung. Somit ist eine Ablesung und die Mitteilung der Zählerstände unserer Kunden zum 30.06.2020 nicht erforderlich!   [mehr]
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