Hinweis Anträge auf Rückerstattung :Gemäß § 7 , I. Schmutzwassergebühren, Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Erstattungen von Kosten für die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR (Schmutz-, Niederschlagswassergebühren- und Kostenerstattungssatzung) werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt. Die Absetzung für den abgelaufenen Erhebungszeitraum ist unmittelbar nach dem Ablauf des Erhebungszeitraumes bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich bei der AöR zu beantragen. Den Antrag auf Rückerstattung von Wassermengen finden Sie in unserem Kundenportal unter Formulare.
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